Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts

Art.Nr.: 140 000 813

Diese Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts ergänzt die Trauungsagende der UEK von 2006.
Die Kirchliche Trauung gleichgeschlechtlicher Ehepaare wird dabei nicht als Sonderfall, sondern als alternativer Normalfall betrachtet – alternativ vor allem im Verzicht auf biblischeTexte, die Heterosexualität (und ggf. Generativität) implizieren.
Zur theologischen Rechenschaft über die Öffnung der Kirchlichen Trauung auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gehört die Überzeugung, dass eine auf gegenseitige Liebe gegründete, in partnerschaftlicher, dauerhafter Verantwortung und zumal in der institutionellen Form der Ehe gelebte homosexuelle Beziehung von der an mehreren Stellen der Bibel bezeugten Verurteilung homosexueller Praktiken nicht getroffen wird.
Wesentliche für die traditionelle evangelische Hochschätzung der (heterosexuellen) Ehe zentrale Merkmale, wie sie auch ins staatliche Eherecht eingegangen sind, lassen sich ingleicher Weise auch für die gleichgeschlechtliche Ehe namhaft machen: Verbindlichkeit, Dauerhaftigkeit, Gegenseitigkeit, Partnerschaftlichkeit, Verantwortlichkeit.
Die augenscheinlichste Differenz zwischen verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehen besteht in der sog. Generativität verschiedengeschlechtlicher Paare, die für die Bibel vonherausragender Bedeutung ist. Inwieweit die Ehe von der Funktion, Nachkommen hervorzubringen, her verstanden oder sogar legitimiert wird, unterliegt dem geschichtlichenWandel. In jüngerer Zeit ist in säkularen und theologischen Eheverständnissen die Generativität zugunsten des Eigen-Sinns ehelicher Partnerschaft stark zurückgetreten.
Ihr Rang ist auch im Blick auf ungewollt kinderlose Ehepaare zu relativieren.

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Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts